Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dipl. Ing. Manfred Brandes, Starlight - Wasserbetten

Allgemeines

1.1 Unseren Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen unsere AGB zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bzw. einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung.

1.2 Sind unsere Bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

1.3 Unsere Preise sind grundsätzlich die im Warenkorb zur Zeit der Bestellung angegebenen Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern geladen werden, sind weder aktuell noch gültig.

Lieferung

2.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes von uns erklärt wird, sind unsere Angebote unverbindlich. Aufträge sind für uns verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt, Rechnungen gestellt oder Waren geliefert worden sind.

2.2 Wir sind berechtigt, die Bestellmengen unseren genormten Verpackungsinhalten anzupassen und Teillieferungen auszuführen.

2.3 Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager Köln.

2.4 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen zu setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2.5 Für Liefertermine gelten die getroffenen Vereinbarungen. Fixtermine werden grundsätzlich nicht anerkannt.

2.6 Wir liefern nur in Europa. Bei der Lieferung nach Norwegen oder in die Schweiz fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an.

2.7 Ergeben Auskünfte oder andere Umstände eine Gefährdung unserer Ansprüche aus früheren Lieferungen oder aus dem Liefervertrag, so sind wir berechtigt, die Abnahme der Waren gegen Vorkasse zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder die sofortige Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. Unser Anspruch auf Schadenersatz bleibt bestehen.

2.8 Die angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten für einen einmaligen Lieferversuch. Wenn wir auf ausdrücklichen Kundenwunsch weitere Lieferversuche unternehmen, trägt der Kunde die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten. Dies gilt auch für kundenseitig gewünschte Teillieferungen.

2.9 Fälle höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen usw. entbinden uns von der Lieferpflicht.

Lieferung

3.1 Unsere Lieferungen erfolgen zu am Tag der Angebotsabgabe bzw. Auftragsbestätigung gültigen Preisen.

3.2 Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der von unserer Hausbank berechneten Soll-Zinsen.

3.3 Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Zum Inkasso sind nur Personen berechtigt, die dazu schriftlich bevollmächtigt sind.

3.4 Wechsel, Tratten und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahltag. Wechsel und Schecks werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Bei Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Klageerhebung, eingetretener Vermögensverschlechterung des Käufers und nach Mahnung bei Zahlungsverzug hinsichtlich einzelner Rechnungen werden alle laufenden Rechnungen einschließlich der Beträge, für die Wechsel oder Tratten ausgestellt sind, sofort fällig.

3.5 Die Annahme von Wechseln, Tratten und Schecks bleibt uns vorbehalten. Bei Wechseln sind alle üblichen Bankspesen vom Käufer zu tragen.

3.6 Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

3.7 Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.

3.8 Auslandsaufträge sind grundsätzlich durch Vorkasse oder Bankakkreditiv zu begleichen.

3.9 Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

Lieferverzug

4.1 Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir bis Ablauf der Nachfrist nicht geliefert haben. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden. Liefern wir innerhalb dieser Frist oder der 5 Arbeitstage, so muss unsere Lieferung angenommen werden.

4.2 Das Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir ohne unser Verschulden oder ohne Verschulden unseres Vorlieferanten die Lieferfrist nicht einhalten können.

4.3 Die Rechte gemäß Ziffern 1-3 stehen dem Käufer nur zu, wenn er selbst seinen vertraglichen Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist. Das Recht auf Schadenersatz gemäß Ziffer 3 verjährt in 3 Monaten nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist gemäß Ziffer 1

4.4 Auslandsaufträge sind grundsätzlich durch Vorkasse oder Bankakkreditiv zu begleichen.

Gewährleistung

5.1 Für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften für die von uns gelieferten Artikel leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers wegen Mängel oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unseren Vorlieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

5.2 Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Bei erkennbaren Mängeln ist die Mängelrüge spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln innerhalb 8 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Bei Versäumung dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

5.3 Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Falle auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten mangelhaften Artikel. Weitergehende Schadenersatzansprüche, auch aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.

5.4 Transportschäden muss der Käufer sofort bei Erhalt der Sendung auf dem Frachtbrief vermerken. Zusammen mit einer Kopie des Frachtbriefes sind uns diese Schäden innerhalb 3 Tagen zu melden.

5.5 Solange der Käufer seine Vertragspflicht nicht erfüllt hat, sind wir zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht verpflichtet.

Ausschluss: Das Widerrufsrecht besteht entsprechend §312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde. Erklärung: Wir stellen unsere Wasserbetten auf Kundenwunsch und nach Eingang der Bestellung nach dessen Vorgaben her. Dies gilt auch und insbesondere für Sockellängen und Dekore. Die Rücksendung sollte möglichst in der Originalverpackung erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde für eine Verpackung zu sorgen, die eine Beschädigung der Ware ausschließt. Für Schäden an der Ware, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist, haftet der Kunde.

Rücksendung

6.1 Warenrücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

6.2 Rücksendungen von Waren bis zu insgesamt EUR 40,- Bestellwert zahlt der Kunde, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls tragen wir die Kosten. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt.

Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle unsere Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden, Forderungen aus jeder Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo bezahlt hat.

7.2 Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern und die dadurch entstehenden Forderungen einziehen.

7.3 Der Käufer tritt uns hiermit schon jetzt seine Forderungen aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten sicherheitshalber ab. So lange wir von dem uns zustehendem Recht auf Einziehung der Forderung keinen Gebrauch machen, ist der Käufer hierzu berechtigt und verpflichtet.

Datenschutz

8.1 Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit haben wir spezifische Daten unserer Kunden gespeichert. Diese Daten werden nur im Rahmen unserer Geschäftsverbindung verwendet und sind Dritten nicht zugänglich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.

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